Produktionsförderung
Ein Produktionsbeitrag kann für die Herstellung von Spiel-, Dokumentar-, Animations- oder Experimentalfilmen zugesprochen werden, die in unabhängiger Produktion hergestellt werden und für die ein adäquates Auswertungskonzept neben dem Fernsehen vorliegt. Fernsehspielfilme werden nicht unterstützt. Es können nur Projekte unterstützt werden, die Ausgaben von mindestens 150 % des beantragten Beitrags im Kanton Bern vorsehen.
Der Beitrag der Berner Filmförderung an die Produktion kann bis zu 50 % der anerkannten Kosten betragen, jedoch höchstens CHF 750'000 für Spielfilme und CHF 300'000 für Dokumentarfilme. Produktionsbeiträge für die Herstellung von Kurzfilmen können bis zu 50 % der anerkannten Kosten, jedoch höchstens CHF 70'000 betragen. Dieser Maximalbeitrag schliesst einen allfälligen Beitrag an die Projektentwicklung mit ein.
Im Sinne der Nachwuchsförderung können Abschlussfilme von jungen Berner Filmschaffenden unterstützt werden, wenn sie im Rahmen von Berufsausbildungen an anerkannten Filmhochschulen realisiert werden. Der Beitrag der Berner Filmförderung an die Produktionskosten beträgt maximal CHF 15'000.
Praktischer Hinweis für Produktionsfirmen
Bei der nächsten Endabrechnung für ein gefördertes Projekt in der Herstellung sind die Produzentinnen und Produzenten gebeten, ein Formular mit Gender- und Diversitätsangaben für Ihren Film auszufüllen. Damit sollen aussagekräftige Daten für die Diskussion zur Diversität und Gender gesammelt werden. Die Unterlagen (Gender Map) zur Erfassung sind online Link öffnet in einem neuen Fenster. beim BAK erhältlich.
Die Voraussetzungen für die Gesuchseinreichung sind in den Richtlinien der Berner Filmförderung erläutert.
Richtlinien der Berner Filmförderung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 223 KB, 15 Seiten)
Deckblatt Produktionsförderung Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 78 KB, 1 Seite)
Formular Reduzierter Bern-Bezug für Dokumentarfilme Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 76 KB, 1 Seite)
Formular Reduzierter Bern-Bezug für Spielfilme Link öffnet in einem neuen Fenster. (Word, 78 KB, 1 Seite)
Hinweis
Eingabefristen 2018
6. Februar, 1. Mai, 24. Juli, 23. Oktober
Gesuche um Förderbeiträge müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden. Die erforderlichen Unterlagen – in deutscher oder französischer Sprache – sind in acht Dossiers sortiert einzusenden.
Gesuche, welche die formalen Zulassungskriterien nicht erfüllen, werden zurückgewiesen. Unvollständige Gesuche werden refüsiert, der Fachbereich kann aber eine Nachfrist von höchstens zehn Tagen zur Bereinigung einräumen.
Weitere Informationen
Kontakt
Erziehungsdirektion
Berner Filmförderung
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 85 89
Fax 031 633 83 55
Kontakt per E-Mail
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