Projektentwicklung
Ein Projektentwicklungsbeitrag kann für die Erarbeitung von Projekten und Drehbüchern für Spiel-, Dokumentar-, Animations- oder Experimentalfilme zugesprochen werden. Entwicklungsbeiträge für Kurzfilme werden nur ausgerichtet, wenn die Gesuchstellenden plausibel darlegen können, weshalb das Vorhaben einer gesonderten Projektentwicklung bedarf.
Fernsehspielfilme werden nicht unterstützt. Projektentwicklungsbeiträge werden ausschliesslich als nicht rückzahlbare kantonale Beiträge ausgerichtet. Der Beitrag der Berner Filmförderung an die Projektentwicklung kann höchstens CHF 30'000 betragen.
Die Voraussetzungen für die Gesuchseinreichung sind in den Richtlinien der Berner Filmförderung erläutert.
Richtlinien der Berner Filmförderung Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 227 KB, 14 Seiten)
Hinweis
Die Filmkommission beurteilt die eingereichten Gesuche um kantonale Förderbeiträge viermal jährlich. Die verbindlichen Eingabetermine für Gesuche sind jeweils fünf Wochen vor den Sitzungen angesetzt. Die Gesuchseingabe erfolgt über das elektronische Gesuchsportal www.be.ch/kulturfoerderung-gesuchsportal Link öffnet in einem neuen Fenster..
Eingabefristen 2021
- 9. Februar
- 27. April
- 27. Juli
- 5. Oktober
Weitere Informationen
Kontakt
Bildungs- und Kulturdirektion
Berner Filmförderung
Sulgeneckstrasse 70
3005 Bern
Tel. +41 31 633 85 89
Fax 031 633 83 55
Kontakt per E-Mail
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Mo-Do 9-12 und 13:30-16:30h
Fr 9-12 und 13:30-16h
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